Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wegen Corona (2024)

Alle Bundesländer haben für das WiSe 20/21, das SoSe 21 und das WiSe 21/22 die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Gleiches gilt – außer im Saarland und in Thüringen – auch für das SoSe 20 Wichtig ist die Regelstudienzeit für das BAföG (Leistungsnachweis, Förderungsdauer) – aber nicht nur. Details, alle Quellen und viele Infos hier.

1. Was bringt die Regelstudienzeitverlängerung?

Ganz kurz: Im Grunde wirkt es wie ein „Nullsemester“ (auch wenn es diesen Begriff rechtlich gesehen nicht gibt), d.h. das jeweils begünstigte Semester zählt für viele Regelungen nicht. BAföG ist aber dennoch möglich (anders als in einem Urlaubssemester, das zwar nicht für die Regelstudienzeit zählt, aber auch BAföG-Bezug unmöglich macht).

Mit Beginn der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Einschränkungen auch für Studium und Lehre wurde mehr und mehr klar, dass für die meisten Studierenden das Studium zwangsweise langsamer voranschreitet, als zu „normalen“ Zeiten. Um Studierenden, Hochschulen und BAföG-Ämtern individuelle Anträge und die Prüfung derselben zu ersparen, begann zunächst Nordrhein-Westfalen, die individuelle Regelstudienzeit für alle, die im Sommersemester 2020 an einer Hochschule in NRW eingeschrieben waren, zu verlängern.

Das BMBF bestätigte dann irgendwann, dass sich das auch entsprechend auf die Förderungsdauer des BAföG auswirkt. Siehe BMBF-Seite „Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona“, 4. Pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen. Und so zogen mehr und mehr Bundesländer nach und trafen entsprechende Regelungen.

Wer noch am Anfang des Studium ist (erste vier Semester), kann sich darüber freuen, dass sich der Leistungsnachweis um die Semester verschiebt, die als Regelstudienzeitverlängerung gewährt wurden. Das hat das BMBF auf der schon erwähnten Seite am 28.4.21 ausdrücklich ergänzt (4. Pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen, 2.a.). Selbst auf die Regelung, dass bei einem Wechsel bis zum Ende des zweiten Semesters normalerweise keine Begründung nötig ist, wirkt sich die Verlängerung aus. Wer also bspw. bisher erst zwei (oder weniger) „normale“ Semester studiert hat und dazu noch weitere, die alle von der Regelstudienzeitverlängerung umfasst sind, muss in der Regel keine Begründung vorlegen. Auch dass hat das BMBF inzwischen ausdrücklich vorgesehen (4. Pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen, 2.b., Stand 14.12.21)

Doch auch wer kein BAföG bezieht, hat wahrscheinlich Vorteile. In Studiengängen, in denen es bestimmte Zeitlimits gibt, bis zu denen Prüfungen oder andere Leistungen abzulegen sind, verschieben sich diese in der Regel ebenfalls (Details hängen von der Regelung des Landes ab; so gut wie überall dürften Hochschulen dadurch aber kulant handeln).

Gibt es im jeweiligen Bundesland „Langzeitstudiengebühren“, so tritt die Zahlungspflicht ebenfalls erst später ein und mehr Studis dürften ganz darum herumkommen. Wer allerdings schon im Semester vor dem ersten „Freisemester“ zahlen musste, bei der oder dem ändert sich leider nichts – außer das Land hat explizit geregelt, dass gar keine Langzeitstudiengebühren erhoben werden sollen.


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Kommentare zu diesem Artikel

1. bellumiustum kommentierte am 26.05.2021 um 18:35:26 Uhr

Rheinland-Pfalz, Stand Mai 2021

RLP hat aufgrund der Landtagswahlen und des Neuschnitts der Ministerien und Minister Probleme, das Hochschulgesetz schnell genug für das Herbst-Antragsverfahren zu ändern. Daher gibt es wohl eine "Anweisung" an die Bafög-Ämzer, WS20/21 und SS20 förderungsrechtlich als "Nullsemester"zu werten. Deshalb sollte es keine Probleme mit Weiterförderung geben. Der gesetzliche Weg mit Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit und der jetzt gewählte Weg mit individueller förderungsrechtlicher Nichtanrechnung von Semestern führt (jedenfalls für BaföG) zum gleichen Ergebnis. Hoffen wir, dass das auch so funktioniert.

2. Steven Red kommentierte am 14.06.2021 um 00:12:29 Uhr

Regelstudienzeit NRW

Guten Tag, Müsste es nicht auch noch bei NRW auf drei Haken geändert werden oder täusche ich mich da? https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=42045&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=487683

Mit freundlichen Grüßen Steven

3. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.06.2021 um 11:56:22 Uhr

@Steven / NRW

Danke für den Hinweis, habe ich ergänzt.

4. peter lol kommentierte am 14.06.2021 um 15:03:53 Uhr

sose bw

Wurde in Bw nicht entschieden, dass nur die Förderungshöchstdauer um ein Semester erhöht wird oder folgen noch Infos zur Regelstudienzeit-/Fristenverlängerung?

5. Ich kommentierte am 18.06.2021 um 11:21:14 Uhr

AW: sose bw

In BW werden aktuell das SS 2020 und WS 2020/21 als Null-Semester gewertet. Der Beschluss für das SS 2021 steht aus, es scheint aber auch ein Null-Semester zu werden. Da diese Semester nicht als Fachsemester gewertet werden, erhöht sich die Förderungshöchstdauer im BAföG entsprechend.

6. Mo-Dw kommentierte am 24.06.2021 um 09:38:31 Uhr

Verlängerung der Regelstudienzeit

Hallo, in meinem Fall ist die Verlängerung der Regelstudienzeit nicht klar. seit SS 2020 bin ich eingeschrieben im Masterstudiengang aber nicht in der Regelstudienzeit und ich habe im Jahr 2020 Studienabschlusshilfe von Bafög. Meine Frage ist bekomme ich normale Bafög für das Sommersemester 21

7. Verzweifelt kommentierte am 30.06.2021 um 15:05:29 Uhr

Individuelle Regelstudienzeit/ Höchststudiendauer

Wenn sich die Regelstudienzeit verlängert zur individuellen Regelstudienzeit, verlängert sich dann auch automatisch die Höchststudienzeit die vor Corona existiert hat?

8. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.06.2021 um 16:24:34 Uhr

@Verzweifelt

Welches Bundesland, welche Hochschule?

9. Verzweifelt kommentierte am 30.06.2021 um 17:26:21 Uhr

@ Oli (Studis Online)

Bayern / Hochschule Neu-Ulm

10. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.06.2021 um 17:57:12 Uhr

@Verzweifelt

Es heißt im bayerischen Hochschulgesetz ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHSchG-99 ) in § 99: „In Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 festgelegten Regeltermine und Fristen gelten das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 nicht als Fachsemester.“

Das sollte sich auch auf etwaige Höchststudienzeiten beziehen (alles andere würde auch nicht wirklich Sinn machen …).

11. Verzweifelt kommentierte am 30.06.2021 um 20:17:11 Uhr

@ Oli (Studis Online)

Danke für die schnelle Antwort :)

12. Regelstudienfrager kommentierte am 12.07.2021 um 08:45:17 Uhr

verl.Regelstudienzeit = verl. Prüfungsfristen ?

Hallo Freunde des Studiums eine kurze Frage bitte,

was bedeutet das konkret fürs Bundesland Baden-Württemberg - wenn die „individuelle Regelstudienzeit“ verlängert wird, also wenn ein null Semesterbeschlossen wird, angesichts von Prüfungsfristen.

Laut Prüfungsordnung muss ich mein Grundstudium innerhalb von 5 Fachsemestern beenden:

Würde eine Verlängerung der Regel Studienzeit im Sommersemester 2021 auf so eine Aufschiebung der an Fachsemestern gebundenen Fristen fürs Sose 21 führen - oder bedarf es hierfür einen gesonderten Beschluss?

Freu mich über jede Antwort 🙂

13. StudentImHohenSemester kommentierte am 13.07.2021 um 13:20:37 Uhr

@Regelstudienanfänger

Wenn BW das SS21 als Nullsemester beschließt, dann verlängert das alle Prüfungsfristen um 1. Semester bzw. wird das nicht als Fachsemester angerechnet. Das bedeutet also, dass du dein Grundstudium dadurch in 6 Semestern machen darfst.

Zu BW: Gibt es da schon ein Update? Ich höre und sehe nichts, es ist aber schon der 13.07. Sonst wurde es immer früher beschlossen.

Viele Grüße Daniel

14. Ela kommentierte am 14.07.2021 um 00:33:09 Uhr

Korrektur Corona-Semester für BRB?

Ich verstehe die aktuelle Fassung von der brandenburgischen Verordnung zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich (Hochschulpandemieverordnung - HPandV) so, dass auch das derzeitige Semester als "Corona-Semester" gelten müsste. (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/hpandv) Bin jetzt aber rechtlich nicht so bewandert, also lasst mich bitte wissen, ob das stimmt. Es wurde am 30.04. hinzugefügt... Also gelten für BRB jetzt auch drei Semester? Oder gibt es darüber hinaus noch irgendeine Regelung?

15. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.07.2021 um 13:20:52 Uhr

@Ela

Ja, auch das aktuelle SoSe 21 zählt in Brandenburg als „Corona-Semester“. Wir haben den Artikel gerade angepasst, auch in vielen weiteren Bundesländern konnten wir Erweiterungen ergänzen :)

16. Aleyne kommentierte am 14.07.2021 um 14:27:36 Uhr

Nullsemester für ausnahmslos alle Studierende?

Gilt das Nullsemester für das Sommersemester 2021 nur für Studierende, die Bafög erhalten, oder unabhängig von Bafög für alle Studierende? Also auch für die, die die Regelstudienzeit überschritten haben und deswegen Prüfungsfristen nicht eingehalten werden können?

17. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.07.2021 um 14:35:31 Uhr

Re:Nullsemester für ausnahmslos alle Studierende?

Es geht nicht nur um das BAföG, auch andere (Prüfungs-)Fristen sollten dadurch aufgeschoben werden. Erkundige Dich am besten bei Deiner Fachschaft zu den Details.

18. Fio1234 kommentierte am 14.07.2021 um 18:00:52 Uhr

Rheinland-Pfalz

Ich habe die Woche meinen Antrag in Rheinland Pfalz gestellt und anscheinend gibt es diese Anordnung nicht, das WS20/21 als Nullsemester zu bewerten. Ich wurde gebeten das Formular für die Erhöhung der Förderungshöchstdauer auszufüllen. Hab dann mit der Teamleiterin telefoniert und die meinte zu mir ja wir wollen uns damit absichern, falls der Gesetzesentwurf doch nicht kommt und ich solle einfach Corona als Grund angeben. So richtig verstanden, wie ich das jetzt machen soll habe ich aber auch nicht. Anscheinend weiß da niemand, was jetzt Sache ist .

19. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.07.2021 um 22:44:42 Uhr

Re: Rheinland-Pfalz

Angeblich (via fzs/LAK RLP) wurden die nötigen Dinge inzwischen in erster Lesung beschlossen, „die Bafög Ämter [sollen sich] schon an der neuen Regelung orientieren“. Insofern sollte auch dein Amt hoffentlich bald Bescheid wissen. Bis dahin schreibe ihnen halt, dass sich Dein Studium Corona-bedingt verzögert hat.

20. mkbeh1 kommentierte am 15.07.2021 um 10:00:33 Uhr

Rheinland-Pfalz, Staatsexamenstudiengänge

Ich versteh langsam zum Thema Rheinland-Pfalz und die Ausnahme für Staatsexamenstudiengänge nicht mehr, was das soll. Laut der offiziellen BAföG Seite, soll die Regel auch für Staatsexamenstudiengänge gelten ( https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php (unter Punkt 4, 2.) ), im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz steht das allerdings leider nicht, bzw. wird die Begründung vorgebracht, das das nicht funktionieren würde. Stehe deshalb aktuell unter hohem Druck, weil ich jetzt das Formblatt 5 einreichen müsste und mir noch 2 Leistungsnachweise des 4. Semesters fehlen. Finde ich ein Unding, dass es anscheinend niemanden interessiert, dass es in Ländern wie z.B. NRW möglich ist, diese Verlängerung für alle zu machen.

21. Stuttgart kommentierte am 15.07.2021 um 23:29:49 Uhr

Frage zu BW (bzw. Stuttgart)

Oben steht ja recht deutlich zu BW, dass die Regelstudienzeit erneut um ein Semester erhöht wird. Jedoch steht auf der Webseite von der Universität Stuttgart folgendes:

"Studierende, deren Prüfungsordnung eine Freischussregelung vorsieht, dürfen im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21 und im Sommersemester 2021 die Freischussregelung auch in Anspruch nehmen, wenn ihre Fachsemesterzahl um ein Semester höher ist, als die von der Prüfungsordnung vorgeschriebene Fachsemesterzahl bis zu der die für die Inanspruchnahme der Freischussregelung erforderlichen ECTS-Credits erreicht sein müssen."

Bedeutet das, dass alle die sich innerhalb der Regelstudienzeit bewegen, eine Verlängerung in Anspruch nehmen können?

Besten Dank für alle Antworten.

22. Studi20 kommentierte am 16.07.2021 um 02:51:39 Uhr

Wir wollen Bildung für alle! #mehrgerechtigkeit

Ihr lieben bitte unterschreibt die Asta Petition! Es geht um Bafög Konditionen u.a. um Abschaffung von Leistungsnachweisen etc. Alle Ziele sind ausführlich online aufgeführt. Nur gemeinsam können wir was bewegen auch für die nächsten Generationen!

https://bafoeg50.de/petition/

23. Studi20 kommentierte am 16.07.2021 um 12:03:39 Uhr

Wir wollen Bildung für alle! #mehrgerechtigkeit

Ihr lieben bitte unterschreibt die Asta Petition! Es geht um Bafög Konditionen u.a. um Abschaffung von Leistungsnachweisen etc. Alle Ziele sind ausführlich online aufgeführt. Nur gemeinsam können wir was bewegen auch für die nächsten Generationen!

https://bafoeg50.de/petition/

24. Phil kommentierte am 16.07.2021 um 13:02:39 Uhr

Bafög-Antrag vor Gesetzesänderung

Ich bin seit SoSe 21 nicht mehr in der Regelstudienzeit (SoSe 20 und WiSe 20/21 bereits berücksichtigt). Im März 2021 habe ich einen Bafög-Antrag gestellt, der nur für zwei Monate bewilligt wurde (2 Monate Auslandessemester im WiSe 19/20 noch in der Regelstudienzeit). Meine Frage ist nun, ob die Regelung des "Null-Semesters 21", über die in Hessen erst im Juni entschieden wurde, eine Auswirkung auf meinen Bafög-Bescheid bezüglich des Antrags im März hat. Nach der aktueller Rechtslage hätte ich ja Anspruch auf Bafög im SoSe 21 und den Antrag habe ich theoretisch auch früh genug gestellt.

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten :)

25. Oli (Studis Online) kommentierte am 16.07.2021 um 13:09:25 Uhr

Re: Bafög-Antrag vor Gesetzesänderung

Sollte für dich nochmal länger BAföG bedeuten. Durch die ganzen Verlängerungen (die leider immer nachträglich beschlossen wurden), aber auch durch die Bearbeitung der Anträge für den Corona-Zuschuss dürften die BAföG-Ämter zur Zeit allerdings schwer überlastet sein und es kann dauern, bis das erledigt wird. Du kannst dich ja zunächst per Mail an die Zuständigen wenden und darum bitten, entsprechend länger BAföG zu gewähren. Sozusagen als Erinnerung ;)

26. Sven kommentierte am 16.07.2021 um 19:16:22 Uhr

BW

Gibt es einen Unterschied zwischen Regelstudienzeit für Prüfungsleistungen und Regelstudienzeit für Bafög? Habe mitbekommen, dass in Baden-Württemberg wohl nur die Regelstudienzeit fürs Bafög verlängert wird im Sose 21

27. Frida kommentierte am 19.07.2021 um 13:15:47 Uhr

Sonderfall chronische Erkrankung

Hallo liebes Studis online Team, wie ist es wenn die reguläre Förderungshöchstdauer im wise 19/20 endete, man aber seitdem aufgrund einer chronischen Erkrankung weiter Bafög erhält? Profitiert man in diesem Fall trotzdem von der coronabedingten Regelstudienzeitverlängerung oder wirklich nur ausschließlich dann, wenn man im sose 20 noch nicht die Förderungshöchstdauer erreicht hatte?

28. Phil kommentierte am 20.07.2021 um 14:31:08 Uhr

Bafög-Antrag vor Gesetzesänderung

Ich bin seit SoSe 21 nicht mehr in der Regelstudienzeit (SoSe 20 und WiSe 20/21 bereits berücksichtigt). Im März 2021 habe ich einen Bafög-Antrag gestellt, der nur für zwei Monate bewilligt wurde (2 Monate Auslandessemester im WiSe 19/20 noch in der Regelstudienzeit). Meine Frage ist nun, ob die Regelung des "Null-Semesters 21", über die in Hessen erst im Juni entschieden wurde, eine Auswirkung auf meinen Bafög-Bescheid bezüglich des Antrags im März hat. Nach der aktueller Rechtslage hätte ich ja Anspruch auf Bafög im SoSe 21 und den Antrag habe ich theoretisch auch früh genug gestellt.

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten :)

29. Baden-Württemberg kommentierte am 22.07.2021 um 17:49:51 Uhr

Prüfungsfristen

Ich wollte wissen ob in Baden-Württemberg derzeit regelstudienzeit um 3 Semester verlängert ist. Ich sehe keine solche infos auf meine Hochschule website und dieses Semester werden uns keine freischuss regel angeboten. Ich komme nicht klar auf diese Verlängerung.

30. Regelstudienzeit kommentierte am 26.07.2021 um 15:50:20 Uhr

Corona Semester

Liebe Freunde,

Ich wollte wissen ob dieses Semester 2021 in Baden-Württember wirklich eine verlängerung gibt.Ich hab mein Prufungsamt gefragt und die leute sagten dass nur die letze 2 Semester wird zur corona semester gerechnet und dieses semester zählt als ein normales semester.

Ich bedanke mich für die antwort :)

31. Auslandsstudent kommentierte am 27.07.2021 um 18:09:56 Uhr

Coronasemester in den Niederlanden

Ich bin Student in Tilburg in den Niederlanden. Gibt es Informationen dazu, ob in den Niederlanden auch ein genereller Aufschub des Leistungsnachweises und der Regelstudienzeit gibt? Online kann ich dazu überhaupt nichts finden.

32. Paul Windler kommentierte am 29.07.2021 um 17:06:50 Uhr

Baden-Württemberg Regelstudienzeit

Die Info zu BaWü scheint falsch zu sein. Ich habe schon an der Uni gefragt und Sie haben mir gesagt dass nur die letze 2 semesters wird als corona-semester gerechnet und das sommersemester 2021 zählt als ein normales semester.

33. Stuttgart kommentierte am 30.07.2021 um 12:20:57 Uhr

Student

Auf der Homepage von der Universität Stuttgart wurde am 22.7.21 folgendes aktualisiert:

"Update vom 22.7.21: Die Landesregierung hat angekündigt, dass die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Sommersemester 2021 ausgeweitet werden soll. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald die diesbezügliche Verordnung vom Wissenschaftsministerium veröffentlicht wird."

Daher denke ich, dass die Angaben zur Verlängerung der Regelstudienzeit auch für BW und das SS21 gültig sind.

34. Luka kommentierte am 24.09.2021 um 19:58:36 Uhr

Regelstudienzeit um 4 Semester verlängert?

Anscheinend gilt das WiSe 2021/22 auch als Nullsemester, wisst ihr dazu was? LG und wünsche euch allen viel Kraft Leute bleibt stark

35. Bawü Quelle kommentierte am 13.10.2021 um 20:38:21 Uhr

Quelle BaWü

Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit (RegelstudienzeitverlängerungsVO) Vom 11. August 2021 § 1 Unbeschadet des § 29 Absatz 3a Satz 1 Halbsatz 2 des Landeshochschulgesetzes gilt für Studierende, die im Sommersemester 2021 eingeschrieben sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ued/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-CoronaVRegStudZVBWpP1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

36. Schüler2012 kommentierte am 17.10.2021 um 20:07:48 Uhr

Regelstudienzeitverlängerung in BaWü - Quelle

Hallo,

im Artikel stand, dass studis online die Quelle für die Regelstudienzeitverlängerung in BaWü zum SoSe 21 nicht finden konnte. Diese Verordnung war gut versteckt hier zu finden und lautet: „ § 1

Unbeschadet des § 29 Absatz 3a Satz 1 Halbsatz 2 des Landeshochschulgesetzes gilt für Studierende, die im Sommersemester 2021 eingeschrieben sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.“ Quelle: Titel: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit (RegelstudienzeitverlängerungsVO) Vom 11. August 2021 URL: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/my8/page/bsbwmobilprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-CoronaVRegStudZVBWpP1&documentnumber=2&numberofresults=2&doctyp=Norm&showdoccase=1&action=controls.mobil.DocumentView&doc.part=S&paramfromHL=true

Viele Grüße Schüler2012

37. Schüler2012 kommentierte am 16.12.2021 um 20:57:33 Uhr

WS21/22 Nullsemester? In BaWü?

Servus,

ist aktuell bekannt, ob für das WS21/22 auch ein Nullsemester kommt oder nicht?

Danke für die Antwort.

Viele Grüße Schüler2012

38. Lynx kommentierte am 18.12.2021 um 03:17:59 Uhr

Regelstudienzeit nur um 1 Semester verlängert

Studiere in Ludwigshafen und da wurde die Regelstudienzeit nur um ein Semester verlängert.

39. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.12.2021 um 09:26:47 Uhr

@Lynx /| @Schüler2012

@Lynx: Die Regelstudienzeit wurde in Rheinland-Pfalz zwar erst spät, aber tatsächlich um drei Semester verlängert. Quellen sind oben im Detail aufgeführt (auf Rheinland-Pfalz klicken). @Schüler2012: Zum Wintersemester 2021/22 kenne ich bisher noch kein Bundesland, dass erneut eine Verlängerung beschlossen hätte. Kommt vielleicht noch.

40. LxB kommentierte am 20.12.2021 um 09:29:04 Uhr

Hessen verlängert für WiSe21/22

In der hessischen "Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich" gab es zum 16.12.21 eine Ergänzung um das Wintersemester 2021/2022 - somit kann sie Regelstudienzeit um ganze 4 Semester verlängert werden.

41. Oli (Studis Online) kommentierte am 21.12.2021 um 20:58:35 Uhr

@LxB/ Hessen verlängert

Danke für den Hinweis, haben wir nun aktualisiert. Bayern hat übrigens ebenfalls schon verlängert.

42. Lemonade kommentierte am 24.12.2021 um 07:52:38 Uhr

Wurde doch verlängert ?

Der Landtag beschließt in Baden-Württemberg, den Studentinnen und Studenten mehr Zeit für ihre Prüfungen zu geben. Die Hintergründe der Regelung im Überblick.

Von red/dpa/lsw 20.10.2021 - 13:56 Uhr WhatsAppE-MailFacebookTwitterFlipboardPocket Stuttgart - Studierende in Baden-Württemberg erhalten wegen der Corona-Pandemie noch einmal mehr Zeit für ihre Prüfungen und das Studium. Der Landtag beschloss am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen Grüne und CDU, die Prüfungsfristen an den Hochschulen weiter zu verlängern. Damit sollen Verzögerungen im bereits begonnenen Wintersemester ausgeglichen werden können. Die Regelung soll auf die Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022 ausgedehnt werden.

Fristen wurden schon einmal verlängert

Das Parlament hatte die Prüfungsfristen zuvor schon pauschal um das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 verlängert. Nach dem Beschluss von Mittwoch verlängern sie sich für das laufende Sommersemester und das Wintersemester 2021/22 nun um maximal drei Semester. Zudem kann das Ministerium die Fristen noch einmal verlängern, sollte dies aufgrund der Pandemie notwendig sein.

43. Coco kommentierte am 04.01.2022 um 19:44:48 Uhr

WS 2021/2022 in NRW

Es steht ein Fragezeichen neben den drei Häkchen für NRW. Wurde in letzter Deit irgendetwas Neues beschlossen wegen dem jetzigen Wintersemester? Wird die Regelstudienzeit auf vier Semester verlängert oder doch nicht? und inwiefern wirkt sich das auf den Anspruch auf Bafög aus?

44. Oli (Studis Online) kommentierte am 05.01.2022 um 08:08:11 Uhr

@CoCo / WS 2021/2022 in NRW

Nach wie vor ist mir nichts zum WiSe 21/22 in NRW bekannt, eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit also bisher wohl nicht beschlossen. Also kann es nach aktuellem Stand nicht auch für das aktuelle Semester länger BAföG geben. Das kann sich aber (a) noch ändern und wenn es das nicht tut, kannst du dann (b) individuell nachzuweisen versuchen, dass ein reguläres Studium im aktuellen WiSe auf Grund von Einschränkungen an Deiner Hochschule nicht möglich war und darüber eine (weitere) Verlängerung individuell vom BAföG-Amt genehmigt bekommen.

45. Cor kommentierte am 06.01.2022 um 12:06:47 Uhr

Sachsen ist WS21/22 auch dabei

Sachsen verlängert mit größter Wahrscheinlichkeit auch ein weiteres mal.

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1033313

46. nozt kommentierte am 13.01.2022 um 17:56:22 Uhr

SH & Berlin WS 21/22 auch dabei

Quelle SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_hochschule.html#docb0e8ab6b-267f-4352-8432-10f12ed84b1fbodyText2

Quellen Berlin: https://www.berlin.de/sen/gpg/service/presse/2022/pressemitteilung.1167065.php

https://www.tagesspiegel.de/wissen/berlins-hochschulen-in-der-pandemie-auch-das-vierte-coronasemester-zaehlt-nicht-fuer-regelstudienzeit/27971102.html

47. Oli (Studis Online) kommentierte am 13.01.2022 um 18:29:46 Uhr

Re: SH & Berlin WS 21/22 auch dabei

@nozt: Danke für die Info! Ist nun im Artikel mit drin.

48. Fafa kommentierte am 13.01.2022 um 19:13:08 Uhr

Hamburg

Wann fällt die Entscheidung für Hamburg. Sollte doch auch am 13. mit der Entscheidung für SH ausfallen? :-/

49. Pfälzerstudi kommentierte am 14.01.2022 um 01:44:26 Uhr

Semester für Pfälzer

Gibt's schon ne neue Info bezüglich Rheinland Pfalz?

50. Fafa kommentierte am 14.01.2022 um 08:47:31 Uhr

Hamburg auch?

So wie ich das verstanden habe, steht es doch nun auch für Hamurch fest ^^? https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/15785854/regelstudienzeit-soll-fuer-sommersemester-verlaengert-werden/

51. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.01.2022 um 09:35:59 Uhr

Re: Hamburg auch? / Re: Semester für Pfälzer

Hamburg: Danke für den Link, habe ich im Artikel ergänzt. Muss natürlich noch umgesetzt werden, aber scheint recht sicher zu sein, ja. Rheinland-Pfalz: Noch habe ich dazu nichts konkreteres gefunden (außer der allgemeinen Meldung, dass die KMK am 13.1. darüber gesprochen hat und sich scheinbar alle einig waren – aber das müssen die ja dann dennoch in den einzelnen Ländern umsetzen).

52. Schwoab kommentierte am 14.01.2022 um 10:45:39 Uhr

Re: Hamburg auch? / BaWü

So wie ich den Link lese ist in Hamburg das Wintersemester 2021/22 mehr oder weniger beschlossen und es geht mehr um die Ausweitung in das kommende Sommersemester (2022). Gibt es da weitere Bundesländer mit ähnliche Tendenzen haben? Zur KMK vom 13.1 habe ich in Bezug auf BaWü nichts finden können gibt es hier schon weitere Informationen?

53. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.01.2022 um 10:56:01 Uhr

@Schwoab

Da hast Du Recht. Dass ein Land mal ausnahmsweise schon vorausplant, damit habe ich irgendwie nicht gerechnet ;-) [In den vergangenen Semestern wurden die Verlängerungen ja leider immer mehr oder weniger verspätet beschlossen, nach dem die jeweiligen Semester schon im Gange waren.]

54. Sven kommentierte am 14.01.2022 um 11:43:49 Uhr

Verlängerung der indiv. Regelstudienzeit

@Olli Meinst du diesen Link bzgl. der KMK am 13.01 ? https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/keine-nachteile-in-pruefungen-durch-pandemiebedingte-ausnahmesituation.html

Gehe ich davon aus dass auch NRW die Verlängerung für das WS 21/22 beschließen wird?

55. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.01.2022 um 12:08:37 Uhr

@Sven

Dein Link bezieht sich nur auf die Schulen. Auf derselben Sitzung haben sich die Minister:innen aber offenbar auch über die Hochschulen unterhalten.

Das folgende Zitat stammt aus https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_hochschule.html#docb0e8ab6b-267f-4352-8432-10f12ed84b1fbodyText2%5Cr%5Cn%5Cr%5CnQuellen

Das teilte Dr. Oliver Grundei, Wissenschaftsstaatssekretär heute (13. Januar) nach Abstimmung mit den anderen Ländern mit. „Wir waren uns darin einig, dass die Studierenden auch im vierten Semester nur unter besonderen Pandemie-Bedingungen haben studieren können. Das bringt für viele besonderen Belastungen und Härten. Damit ihnen aus dieser Situation keine Nachteile entstehen, verlängern wir bestimmte Regelungen“. Dies sei das Ergebnis der heutigen Länderabstimmung im Rahmen der KMK.

56. Jan kommentierte am 14.01.2022 um 12:13:54 Uhr

@Oli

komisch, was meinte er mit “bestimmten Regelungen”?🤔

57. Lemonade kommentierte am 14.01.2022 um 12:58:06 Uhr

BaWü

Wird Ende Januar entschiedenen!

58. Grib kommentierte am 14.01.2022 um 13:31:53 Uhr

@Lemonade

Hast du vielleicht eine Quelle für BaWü, Lemonade? Vielen Dank :)

59. MorizTBW kommentierte am 14.01.2022 um 14:10:25 Uhr

BaWÜ

In NDS ist wurde es heute verkündet: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/minister-bjorn-thumler-wir-verlangern-die-regelstudienzeit-um-ein-weiteres-semester-207633.html

Gibt es neues zu BW bzw. heißt es, dass BW anders entscheidet und die Regelstudienzeit nicht verlängert?

60. Lemonade kommentierte am 14.01.2022 um 14:43:15 Uhr

bawü

@Grib

Ich habe dort angerufen. Es wurde dort vorgelegt aber die Ministerien hat noch nicht entscheiden und es gibt stand jetzt keine Tendenz!

61. Fey kommentierte am 16.01.2022 um 14:31:51 Uhr

Nullsemester Bremen

Hallo, ich habe noch eine Frage zu der ich bisher leider nirgendwo eine Antwort gefunden habe. Soweit ich das verstanden habe, ist es nun möglich, länger als die normal vorgesehenen Semester Bafög zu erhalten. Meine Frage ist also: Wenn die Corona Semester in meiner Bachelor Zeit lagen, ich diesen jedoch in 6 Semestern abgeschlossen habe, gilt diese Verlängerung dann trotzdem noch für den Master? Also könnte ich für den dann 5 statt 4 Semester Bafög erhalten? Wäre halt interessant zu wissen ob sich die Nullsemester auf die Gesamtförderungsdauer pro Abschluss oder pro Person beziehen. Ich hoffe man versteht meine Frage und ich bekomme bald eine Antwort :)

62. Uhna kommentierte am 17.01.2022 um 11:36:26 Uhr

Fey

Fey, ich denke, die zusätzlichen Semester gelten pro Abschluss in dem Bundesland, indem du für das betreffende Semester eingeschrieben warst.

D.h., wenn du in den Semestern im Bachelor warst, dann gilt die jeweilige Verlängerung für den Bachelorabschluss. Warst du ein weiteres Semester (z.B. dieses WS21/22) davon zum Beispiel im Master, weil du du den Bachelor mittlerweile abgeschlossen und den Master angefangen hast, dann würde eine Regelzeitverlängerung für dieses WS21/22 für den Master gelten.

63. top kommentierte am 18.01.2022 um 16:46:13 Uhr

topaji

NRW auch https://www.mkw.nrw/presse/regelstudienzeit

64. Oli (Studis Online) kommentierte am 18.01.2022 um 18:10:11 Uhr

@ top

Danke für den Hinweis, ist nun im Artikel aufgenommen.

65. damo kommentierte am 18.01.2022 um 20:57:56 Uhr

Quelle?

Bisher immernoch keine Infos über Null-Semester für 21/22 aus Bremen... "Denn am 13.1.22 gab es offenbar eine Abstimmung der Kultusminister-Konferenz dazu" gibts dafür ne Quelle? Hab nichts gefunden...

66. MorizTBW kommentierte am 21.01.2022 um 14:23:11 Uhr

BaWü und RLP

BaWü und RLP haben ebenfalls nachgezogen.

BaWü: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wissenschaftsministerin-moechte-individuelle-regelstudienzeit-erneut-pauschal-verlaengern-1/

RLP: https://mwg.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/wissenschaftsminister-clemens-hoch-regelstudienzeit-auch-fuer-wintersemester-20212022-verlaengern/

67. onterof kommentierte am 21.01.2022 um 23:45:43 Uhr

Fristverlängerungen (BaWü)?

Hallo, folgende Frage: Habe vor kurzem die letzte Prüfung in meinem Studiengang gemacht. Laut Prüfungsordnung muss die Abschlussarbeit max. 3 Monate nach der letzten Prüfung angemeldet werden, was ich vmtl. nicht mehr schaffe. Gelten die Verlängerungen der Fristen auch für diesen Fall? Von Uni bzw. Prüfungsamt konnte ich bisher dazu nichts konkretes erfahren. Viele Grüße

68. juselan kommentierte am 22.01.2022 um 17:30:04 Uhr

Coronasemester WS21/22

Hallo Zusammen,

ich bin auf dieses Forum gestoßen und hätte eine Frage bzgl. dem Thema Regelstudienzeit.

Meine Hochschule in Stuttgart hat folgende Semester als "Nullsemester" eingestuft: SS2020, WS20/21 und SS2021 (ich selber bin seit WS20/21 immatrikuliert). Mitte/Ende November haben wir Studenten seitens des Rektorats folgende Info erhalten: "Das Wintersemester 2021/22 wird nicht auf die Regelstudienzeit und damit auf die BaföG-Förderung angerechnet."

In den News wird nun angegeben, das Wissenschaftsministerin Theresia Bauer auch das jetzige Semester WS21/22 als Coronasemester einzustufen. Meine Frage ist nun: ist die Entscheidung meiner Hochschule gültig, obwohl sich die Wissenschaftsministerin erst jetzt dazu äußert? Meine Hochschule kann die Entscheidung ja schlecht selber treffen, dass müsste doch mit irgendjemand abgeklärt worden sein. Vom Sekretariat kam die Info, dass diese Entscheidung zur erneuten Regelstudienzeitverlängerung nach Landeshochschulgesetz gültig ist.

Kann ich nun davon ausgehen, dass dieses Semester nun als "Nullsemester" bleibt? Oder kann Sie die Frau Bauer noch gegen eine Verlängerung entscheiden?

Über jegliche Hilfen wäre ich dankbar!

69. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.01.2022 um 09:22:04 Uhr

@juselan / Coronasemester BaWü WS21/22

Spätestens seit einigen Tagen brauchst Du Dir da eigentlich keine Sorgen zu machen, denn die Wissenschaftsministerin hat das ja nun selbst angekündigt.

70. z3r069 kommentierte am 25.01.2022 um 18:51:51 Uhr

Bremen - Infos WS21/22

@Bremen---Nachdem ich die Senatorin für Wissenschaft selbst angeschrieben habe, habe ich heute die Antwort bekommen das eine Entscheidung über ein WS21/22 Anfang Februar fallen wird! Hoffe das hilft euch genauso wie mir: https://imgur.com/a/pCVz6lN

71. Falafel7 kommentierte am 01.02.2022 um 12:17:17 Uhr

Brandenburg

Hier das Update zu Brandenburg: https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2022/01/brandenburg-studium-regelstudienzeit-verlaengerung.html

72. Daniel kommentierte am 09.02.2022 um 12:37:42 Uhr

Bremen verlängert auch!

Die Bremer Senatorin für Wissenschaft hat sich endlich für ein weiteres Corona-Semester WS21/22 ausgesprochen. Quelle:

https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/studierende-in-pandemiezeiten-nicht-im-regen-stehen-lassen-377485?asl=bremen02.c.732.de

73. Toodie kommentierte am 02.03.2022 um 07:26:30 Uhr

Regelstudienzeitverlängerung NDS

Hallo!

Ich studiere seit WS19/20 und mache nun den Bachelor. Allerdings fehlen mir noch zwei weitere Kurse die ich vor mir her geschoben habe, aber hätte machen können. Sodas ich sie neben der Bachelor Arbeit machen wollte, aber jetzt gerne sie doch nicht gleichzeitig machen möchte sondern in einem zusätzlichen Semester bevorzugt. Muss ich um von der verlängerten Regelstudienzeit Gebrauch zu machen, nachweisen das ich die Kurse nicht machen konnte oder ist dies nicht notwendig und ich kann einfach zum Wintersemester ein weiteres Jahr Bafög beantragen in dem ich dann nur noch diese beiden Kurse machen müsste? Oder geht das nur im Falle eines Nachweises, der beweist das der Kurs nicht stattfand während Corona oder nicht zugänglich war.

Wäre supi wenn mir wer helfen kann!

74. shmsosa kommentierte am 04.03.2022 um 12:33:55 Uhr

Beginn der Berechnung des Regelstudiensemesters

Hallo zusammen, ich bin eine ausländische Studentin und studiere seit dem Sommersemester 2020 im Masterstudiengang in NRW. Eigentlich bin ich jetzt im vierten Semester. Die Regelstudienzeit beträgt eigentlich 3 Semester . Aber aufgrund der Corona-Pandemie-Situation habe ich die Prüfungen im Wintersemester 2020/21 und im Sommer 2021 nicht bestanden und keine ECTS bekommen. Ich habe auch kein BAföG oder Darlehen in Anspruch genommen. Meine Frage ist nun, ob meine bisherigen Semester von Sommer 2020 bis Winter 2021-2022 nicht als reguläre Studiensemester zählen und diese Semester nach dem Stand der Corona-Studienordnung in NRW als Nullsemester gezählt werden? Sprich, wird der Beginn der Berechnung meines regulären Studiensemesters ab dem Sommersemester 2022 gezählt?

75. shmsosa kommentierte am 04.03.2022 um 16:15:35 Uhr

Beginn der Berechnung des Regelstudiensemesters

Hallo zusammen, ich bin eine ausländische Studentin und studiere seit dem Sommersemester 2020 im Masterstudiengang in NRW. Eigentlich bin ich jetzt im vierten Semester. Die Regelstudienzeit beträgt eigentlich 3 Semester . Aber aufgrund der Corona-Pandemie-Situation habe ich die Prüfungen im Wintersemester 2020/21 und im Sommer 2021 nicht bestanden und keine ECTS bekommen. Ich habe auch kein BAföG oder Darlehen in Anspruch genommen. Meine Frage ist nun, ob meine bisherigen Semester von Sommer 2020 bis Winter 2021-2022 nicht als reguläre Studiensemester zählen und diese Semester nach dem Stand der Corona-Studienordnung in NRW als Nullsemester gezählt werden? Sprich, wird der Beginn der Berechnung meines regulären Studiensemesters ab dem Sommersemester 2022 gezählt?

76. shmsosa kommentierte am 06.03.2022 um 08:39:17 Uhr

Beginn der Berechnung des Regelstudiensemesters

Hallo zusammen, ich bin eine ausländische Studentin und studiere seit dem Sommersemester 2020 im Masterstudiengang in NRW. Eigentlich bin ich jetzt im vierten Semester. Die Regelstudienzeit beträgt eigentlich 3 Semester . Aber aufgrund der Corona-Pandemie-Situation habe ich die Prüfungen im Wintersemester 2020/21 und im Sommer 2021 nicht bestanden und keine ECTS bekommen. Ich habe auch kein BAföG oder Darlehen in Anspruch genommen. Meine Frage ist nun, ob meine bisherigen Semester von Sommer 2020 bis Winter 2021-2022 nicht als reguläre Studiensemester zählen und diese Semester nach dem Stand der Corona-Studienordnung in NRW als Nullsemester gezählt werden? Sprich, wird der Beginn der Berechnung meines regulären Studiensemesters ab dem Sommersemester 2022 gezählt?

77. BenjiLukas kommentierte am 28.05.2022 um 22:23:25 Uhr

Hochschulwechsel

Hallo an alle, Ich war vom WS20/21 bis SS21 imatrikuliert habe dann zum WS21/22 zu einer anderen Uni im selben Bundesland (M-V) gewechselt. Wird meine Regelstudienzeit vom WS20/21 und SS21 auch verlängert? Danke schonmal im voraus.

78. Jannis kommentierte am 01.07.2022 um 17:29:19 Uhr

Verlängerung der Regelstudienzeit?

Ich studiere in Berlin an der Berliner Hochschule für Technik. Meine Regelstudienzeit sind 7 Semester. Meine Frage: Da ich aber 4 Semester in Corona studiert habe verlängert sich meine Regelstudienzeit von 7 auf 11 Semester? Ich hab nicht vor so lange zu studieren aber 1-2 Semester würde ich gerne hinten dran hängen.

79. Jannis kommentierte am 03.07.2022 um 14:51:33 Uhr

Verlängerung der Regelstudienzeit?

Ich studiere in Berlin an der Berliner Hochschule für Technik. Meine Regelstudienzeit sind 7 Semester. Meine Frage: Da ich aber 4 Semester in Corona studiert habe verlängert sich meine Regelstudienzeit von 7 auf 11 Semester? Ich hab nicht vor so lange zu studieren aber 1-2 Semester würde ich gerne hinten dran hängen.

80. Helene kommentierte am 22.07.2022 um 16:10:46 Uhr

Regelstudienzeitverlängerung SoSe2022

Hallo, Gibts irgendwelche Infos, ob das derzeitige Sommersemester 20222 nicht zur Regelstudienzeit zählen wird?

81. Andreas1 kommentierte am 22.09.2022 um 09:46:57 Uhr

Was mit dem WS 22/23

Wurde etwas beschlsosen bzgl. Regelstudienzeit fas WS 22/23?

82. Oli (Studis Online) kommentierte am 22.09.2022 um 11:14:40 Uhr

Keine verlängerte Regelstudienzeit für SoSe 2022

Weil gefragt wurde: Das SoSe 2022 ist aus Sicht offenbar aller Bundesländer wieder ausreichend „normal“, so dass dieses ganz normal zählt. Unbenommen bleibt, bei Verzögerungen, die individuell im Studienfach aufgetreten sind, diese nachzuweisen und evt. eine Verlängerung zu bekommen.

Bezüglich des WiSe 22/23 kann man nur sagen, dass die Länder nunmehr NICHT mehr eine Verlängerung beschließen können. Das kann nur noch das BMBF für ganz Deutschland einheitlich (BAföG § 15 Abs. 1b). Aus aktueller Sicht ist damit nicht zu rechnen – aber wer weiss schon genau, wie sich die Lage entwickeln wird.

83. Kat kommentierte am 10.12.2022 um 13:41:49 Uhr

Auslandsstudium

Gilt die Regelstudienzeitverlängerung auch bei meinem Masterstudium in den Niederlanden? Also, werden die Regelungen des Bundes auf mein Auslandstudium übertragen? Oder ist das nur der Fall, wenn die niederländische Regierung so eine Regelstudienzeitverlängerung mitteilt?

84. Oli (Studis Online) kommentierte am 10.12.2022 um 16:00:31 Uhr

Re: Auslandsstudium

Automatisch gibt es da leider nichts, selbst wenn die niederländische Regierung da was gemacht haben sollte. Die Sache mit der verlängerten individuellen Regelstudienzeit war Sache der Bundesländer und nur die berücksichtigt das BAföG.

Wenn es bei Dir auf Grund von Corona (oder auch anderen Dingen) zur Studienzeitverlängerung kommt, musst du dem Amt nachweisen, welche Einschränkungen es von Seiten der Hochschule gab, die dazu führten und sollte dir dann auch länger BAföG gewähren. Leider aber eben nur auf gut begründeten Antrag Deinerseits. Viel Erfolg dabei!

85. Lisa kommentierte am 28.12.2022 um 12:06:45 Uhr

Wie funktioniert Beantragung

Hallo, ich wäre eigentlich im Sommer 2023 mit dem Studium fertig, möchte aber zwei Semester verlängern (eins geht in meinem Studiengang nicht). Habe 4 Semester zusätzliche Regelstudienzeit, habe aber bis dato alle Prüfungen geleitste und bestanden, bin aber völlig am Ende und möchte den Bachelor schieben. Muss ich dazu einen ganz neuen Bafög Antrag stellen im Frühjar? Oder reicht es, wenn ich erneut nur den kurzen Verlängerungsschein einreiche (bekomme Elternunabhängiges BAfög seit Beginn an). In den Unterlagen steht schließlich Förderungsende Sommer 2023. Weiß da jemand was? Viele liebe Grüße!

86. Stefan a. kommentierte am 01.01.2023 um 20:26:03 Uhr

Verlängerung Prüfungsfristen NRW

Hallo, ich studiere an der FH Aachen. Dort wurde die Regelstudienzeit um vier Semester verlängert. Ich habe kurz vor Weihnachten die Nachricht von der Hochschule bekommen, dass ich exmatrikuliert werden soll. Begründung: Laut Prüfungsordnung "muss die Anmeldung zum Erstversuch einer Prüfung spätesten nach drei Semestern erfolgen, dem der Besuch der Lehrveranstaltung laut Studienplan zugeordnet wird." Der Studienplan weist hier das "Regelsemester" 4 aus. Nach meiner Rechnung müsste ich also unter Einbeziehung der Regelstudienzeitverlängerung erst nach 11 Semestern anmelden. Meine HS berücksichtigt aber die Regelstudienzeitverlängerung nicht und sagt nach 7 Semestern. Ist das rechtens? VG

87. Prismatic kommentierte am 14.07.2023 um 11:21:31 Uhr

Nullsemester anhängen

Hallo, habe während meines Bachelors 10/2018 - 07/2022 bereits zwei Nullsemester wegen Corona längere Förderung erhalten. ( Rheinland-Pfalz). Mache zur Zeit meinen Master in Hessen. Kann ich ein Nullsemester von der Corona Zeit im Master noch anhängen?

88. Oli (Studis Online) kommentierte am 14.07.2023 um 11:50:50 Uhr

Re: Nullsemester anhängen

Mit dem Master hast Du nach Corona begonnen, da haben „Nullsemester“ vom vorherigen Abschluss keine Auswirkung mehr. Du kannst also nicht einfach ein Semester länger BAföG bekommen, sondern müsstest gute Gründe während des Masters haben, um eine Verlängerung zu begründen.

89. Felix1989 kommentierte am 22.07.2023 um 21:55:02 Uhr

Frage zu BAföG & Studienzeitverlängerung

Ich habe im Wintersemester 2020/21 das Studium in Tübingen begonnen. Derzeit plane ich den Abschluss des Studiums im Wintersemester 2023/24. Die Regelstudienzeit Dabei würde ich die vorgegebene Regelstudienzeit um 1 Semester überschreiten. Wie sieht das dann mit der BAföG-Förderung aus, die man ja jeweils immer nur für ein weiteres gesamtes Jahr beantragen kann/muss? Besteht aufgrund der individuellen Studienzeitverlängerung die Möglichkeit, weiterhin BAföG zu erhalten, nach dem Sommersemester 2023? Wie läuft das dann ab? Reicht man einen ganz normalen Antrag ein? Oder wird das ein größerer Aufwand, der da auf mich zukommt?

90. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.07.2023 um 09:01:07 Uhr

Re: Frage zu BAföG & Studienzeitverlängerung

Durch die Corona-Regelungen sollte die Verlängerung eigentlich ohne weitere Begründung möglich sein. Der Antrag ist zu stellen wie sonst auch, nur dass Du am besten im Anschreiben auf die Corona-Verlängerung hinweist und Angaben dazu machen solltest, wie lange Du voraussichtlich noch studieren wirst.

91. Marc kommentierte am 28.07.2023 um 23:21:10 Uhr

Leistungsnachweis

Hallo, ich studiere im Bachelor (mit insgesamt 180 CP) jetzt im Sommersemester im 8.Fachsemester und mein Leistungsnachweis wird für den Antrag 10/2023 - 09/2024 jetzt fällig. Auf dem Formblatt 5 steht: Die auszubildende Person hat die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des __ Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht. Meine Frage ist, ob das Prüfungsamt dort 8.Fachsemester oder 4.Fachsemester (Abzug 4 Corona-Semester) bei mir einträgt?

92. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.07.2023 um 13:55:15 Uhr

@Marc / Leistungsnachweis

Die Corona-Semester werden dennoch gezählt (es sind ja auch keine „Nullsemester“, wie es manchmal hieß). Das BAföG-Amt weiß das aber ja auch. Wenn es in Deinem Bundesland 4 Coronasemester gab, ist der Leistungsnachweis nach 8 Fachsemestern (inkl. der Coronasemester) noch erfüllt.

93. Bd4041s kommentierte am 15.03.2024 um 16:33:50 Uhr

NRW WS 21/22

Hallo, ich habe die RSZ um 1 semester verschoben bekommen, also muss ich das erste Leistungsnachweis nach dem 5. Semester vorlegen. Eigentlich müssen wir (ohne corona regelung) nach dem 4. Semester 60 ects vorlegen, jetzt aber nach dem 5. Zählen die ects die ich im 5 Semester erbringe? Oder müssen es dennoch 60 ects aus den ersten 4 sein?

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Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wegen Corona (2024)

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